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Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden?

von | 20. Apr 2023 | Aktuelle Themen, Allgemein, Trier

In wenigen Jahren wird es für viele Hausbesitzer, die gerne einen gemütlichen Kaminofen betreiben, wichtig sein zu wissen, welche Kaminöfen nach 2024 noch erlaubt sind. Ab diesem Jahr treten nämlich schärfere Grenzwerte für die Feinstaubemissionen von Kaminöfen in Kraft. Wir werden Ihnen hier genauer erläutern, welche Kaminöfen nach 2024 noch betrieben werden dürfen.

Um die Feinstaubemissionen von Kaminöfen zu reduzieren, wurde in der Vergangenheit bereits eine erste Verordnung erlassen. Diese trat im Jahr 2010 in Kraft und betraf Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1975 gebaut wurden. Seitdem dürfen diese älteren Kaminöfen nicht mehr betrieben werden. Ab 2024 werden nun auch neuere Kaminöfen betroffen sein.

Kaminöfen, die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden, müssen ab 2024 die verschärften Grenzwerte für Feinstaubemissionen einhalten. Diese Grenzwerte sind in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass Kaminöfen ab 2024 nur noch eine Feinstaubemission von 40 mg/m³ haben dürfen. Dieser Wert gilt für alle Kaminöfen, die nach dem genannten Stichtag gebaut wurden.

Welche Kaminöfen nach 2024 noch betrieben werden dürfen, hängt also von der Einhaltung dieser Grenzwerte ab. Es gibt jedoch auch eine Übergangsregelung, die besagt, dass Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft und installiert wurden, noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden dürfen, sofern sie die alten Grenzwerte einhalten.

Für Hausbesitzer, die einen älteren Kaminofen besitzen oder sich einen neuen zulegen möchten, ist es wichtig, auf die Einhaltung der Grenzwerte zu achten. Einige Hersteller bieten bereits jetzt Kaminöfen an, die die verschärften Grenzwerte einhalten. Diese sind unter anderem an einem Zulassungssiegel zu erkennen, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kaminöfen, die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden, ab 2024 die verschärften Grenzwerte für Feinstaubemissionen einhalten müssen. Kaminöfen, die vor diesem Datum gekauft und installiert wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, sofern sie die alten Grenzwerte einhalten. Hausbesitzer sollten jedoch darauf achten, dass ihre Kaminöfen die Grenzwerte einhalten, um auch in Zukunft weiterhin gemütliche Stunden vor dem Kamin genießen zu können.

Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richtigen Kaminofens, der die Grenzwerte für die Feinstaubemissionen ab 2024 bereits heute einhält.


Foto: Hase Kaminofen